Lernen im Lockdown
Grundsätze des Distanzunterrichts in Bayern, Rahmenkonzept, Stand: 30.12.2020

Der verpflichtende Charakter des Distanzunterrichts ist in der Bayerischen Schulordnung verankert. Die im Präsenzunterricht bestehenden Rechte und Pflichten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte gelten dadurch auch im Distanzunterricht.
Der Rahmenplan für den Distanzunterricht orientiert sich grundsätzlich an der Stundentafel für den Präsenzunterricht
Jeder Tag beginnt mit einem (virtuellen) Startschuss
Mit dem Startschuss erhalten Schülerinnen und Schüler Arbeitsaufträge, Abgabetermine, Termine für Videokonferenzen, Termine für Telefonsprechstunden
Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet
Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich
Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern, geben ihnen regelmäßig aktiv und kontinuierlich Rückmeldung und sind für sie zu festgelegten Zeiten erreichbar.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung unter: 09776 - 709170 oder info@freie-aktive-landschule.de